FAQ

Wie ist die in Österreich die Organspende und Transplantation gesetzlich geregelt?

Bis 2012 ware die Organspende und Transplantation im §62a des Krankenanstalten und Kuranstalten - Gesetz (KAKuG) geregelt.
Seit Dezember 2012 gibt es mit dem Organtransplantationsgesetz (OTPG) ein eigenes Gesetz.

Dieses Bundesgesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen menschliche Organe zuTransplantationszwecken entnommen und verwendet werden dürfen.

Welche 2 Modelle der gesetzlichen Regelung gibt es in Europa?

  • Widerspruchsregelung
  • Zustimmungslösung

Manche Länder wie Deutschland haben zusätzlich noch eine Informationspflicht (z.B. Information der Versicherten durch die Sozialversicherungsanstalten)

Was versteht man unter der Widerspruchsregelung?

  In Österreich darf einem potenziellen Spender ein Organ, Organteil oder Gewebe nur dann entnommen werden, wenn zu Lebzeiten kein Widerspruch abgegeben wurde. 

 

 

Was versteht man unter der Zustimmungslösung?

Dem Transplantationsgesetz zufolge dürfen Organe grundsätzlich nur entnommen werden, wenn der / die Verstorbene zu Lebzeiten seine Einwilligung gegeben hat.

Wie kann man in Österreich einen Widerspruch abgeben?

                a) verbindliche (notariell beglaubigt)

                b) beachtliche (ohne Notar)

        2. Mitgeführtes Schriftstück (beim Ausweis, in der Geldbörse,..) 

  • mündlich
    bezeugt durch Angehörige. Der Wille der / des Verstorbenen steht im Mittelpunkt. 

TIPP

Es ist daher wichtig, dass man innerhalb der Familie darüber spricht, damit man im Ernstfall weiß, wie das jeweilige Familienmitglied darüber denkt bzw. gedacht hat.