Neues Transplantationsgesetz: OrganspenderInnen sind künftig unfallversichert

16.12.2012 13:06

Wer jemandem ein Organ spendet, ist künftig unfallversichert. Sollte es in Folge der Organentnahme zu gröberen Komplikationen kommen, ist damit nicht nur eine adäquate Heilbehandlung des Spenders sichergestellt, ihm steht im Falle der Minderung der Erwerbsfähigkeit auch ein Rentenanspruch zu. Das wurde vom Gesundheitsausschuss des Nationalrats im Zuge der Beratungen über ein neues Transplantationsgesetz einstimmig beschlossen. Betroffen sind zwar nur wenige Personen – laut Gesundheitsministerium gab es 2011 in Österreich 57 LebendspenderInnen –, die Abgeordneten wollen damit aber die Bedeutung von Organspenden unterstreichen.

Kernpunkt des neuen Transplantationsgesetzes ist die Sicherstellung der Qualität im Zuge von Organspenden. So werden Transplantationszentren etwa zur Nachsorge von LebendspenderInnen verpflichtet. An zentralen Punkten wie dem Gebot, dass Organe nur freiwillig und unentgeltlich gespendet werden dürfen, und den Bestimmungen betreffend die Entnahme von Organen verstorbener Personen ändert sich durch das neue Gesetz nichts. Somit bleibt in Österreich die Widerspruchsregelung als Basis für Organspende und Transplantation bestehen.

Das neue Gesetz ersetzt den & 62a des Kranken- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG), in dem in Österreich die Organspende und die Transplantation in den letzten 30 Jahren gesetzlich geregelt war.

Das Organtransplantationsgesetz - OTPG wurde am 13. Dezember 2012 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und trat (da kein anderer Zeitpunkt im Gesetz bestimmt wurde) am 14. Dezember 2012 in Kraft.

Im Internet kann das Gesetz heruntergeladen werden unter

www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_I_108/BGBLA_2012_I_108.html


Kritik am neuen Gesetz

Gemeinsam mit dem Dachverband Organransplantierte Österreich (DOTÖ) haben die TX-Mediziner das Lebendspenderegister in ihrer Stellungnahme eingefordert. Dadurch sollte die Aufzeichnung wissenschaftlich relevanter Daten und infolge die umfassende Nachbetreuung von SpenderInnen sichergestellt werden. Obwohl das Register in den EU - Richtlinien enthalten war, wurde das vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt. In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 2011 lediglich 57 Transplantationen mit Organen von LebendspenderInnen durchgeführt wurden.
"Wir werden nicht locker lassen und weiterhin uns für das Lebendspenderegister einsetzen", so Mag. Julius Lukas, der Jurist des Dachverbandes, bei dem wir uns auf diesem Weg für sein Engagement sehr herzlich bedanken.

 

Quelle:  Website des Österreichischen Parlaments