Transplantation
- Definition
Organtransplantation ist die Übertragung von Organen von einem Menschen auf den anderen. Transplantationen sind oft die einzige Möglichkeit, das Leben eines Menschen zu retten
- Gesetzliche Regelung
Laut Österreichischem Krankenanstaltengesetz (Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz § 62a) ist es zulässig, Verstorbenen einzelne Organe und Organteile zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben anderer Menschen zu retten oder deren Gesundheit wiederherzustellen.
Seit Dezember 2012 hat Österreich ein neues Organtransplantationsgesetz (OTPG). Es löst nach 30 Jahren den § 62a des KAKuG ab.
- Widerspruchsregelung
In Österreich können jedem Verstorbenen, bei dem der Hirntod festgestellt wurde, Organe oder Organteile entnommen werden.
Ausnahme:
In Österreich darf einem potenziellen Spender ein Organ, ein Organteil oder ein Gewebe nur dann entnommen werden, wenn zu Lebzeiten kein Widerspruch gemacht wurde.
Möglichkeiten des Widerspruchs:
- Eintrag ins Widerspruchsregister (ÖBIG / Formular): Muss vor der Organentnahme abgefragt werden !
- Patientenverfügung
- Die Angehörigen können im Rahmen des Informationsgespräches glaubhaft machen, dass die / der Verstorbene das nicht möchte.
Der Wille des/der Verstorbenen steht im Vordergrund.
- Widerspruchsregister
Falls Sie sich in das Widerspruchsregister ein- bzw. wieder austragen lassen wollen, könnenSie die entsprechenden Formulare downloaden. Ein- und Austräge im Widerspruchsregister können ab einem Alter von 14 Jahren durchgeführt werden.
Gesetzliche Regelung in den EU-Staaten
- Widerspruchslösung (19 Länder)
Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich,
Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn
- Zustimmungslösung (9 Länder)
Dänemark, Deutschland, England, Griechenland, Irland, Malta, Niederlande, Rumänien, Zypern
>>> Rechtliche Grundlagen: Zusammenfassung (ÖBIG / Transplant)